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Anschrift: | Römerstraße 62-64, 63785 Obernburg am Main |
Telefon: | 06022619131 |
Fax: | 06022619139 |
E-Mail: | mail@obernburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marienstr. 29, 63820 Elsenfeld |
Telefon: | 0602250070 |
Fax: | 06022500766 |
E-Mail: | rathaus@elsenfeld.de |
Anschrift: | Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen |
Telefon: | 06022685611 |
Fax: | 06022685636 |
E-Mail: | poststelle@moemlingen.de |
Anschrift: | Bahnstraße 26, 63906 Erlenbach am Main |
Telefon: | 0937270415 |
Fax: | 0937270410 |
E-Mail: | rathaus@stadt-erlenbach.de |
Anschrift: | Luxburgstr. 10, 63939 Wörth am Main |
Telefon: | 09372989331 |
Fax: | 09372989340 |
E-Mail: | thomas.mechler@woerth-am-main.de |
Anschrift: | Hauptstraße 2, 63839 Kleinwallstadt |
Telefon: | 06022220647 |
Fax: | 06022220650 |
E-Mail: | markt@kleinwallstadt.de |
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Obernburg am Main liegt im Landkreis Miltenberg am Fuße des Odenwaldes und wurde bereits 1313 zur Stadt erhoben. Am Fränkischen Rotwein-Wanderweg gelegen, ist das Stadtbild geprägt durch die Reste der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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