Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Römerstraße 62-64, 63785 Obernburg am Main |
Telefon: | 06022619127 |
Fax: | 06022619139 |
E-Mail: | mail@obernburg.de |
Anschrift: | Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg |
Telefon: | 09371501354 |
Fax: | 09371501270 |
E-Mail: | info@lra-mil.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marienstr. 29, 63820 Elsenfeld |
Telefon: | 06022500730 |
Fax: | 06022500766 |
E-Mail: | rathaus@elsenfeld.de |
Anschrift: | Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen |
Telefon: | 06022685617 |
Fax: | 06022685636 |
E-Mail: | poststelle@moemlingen.de |
Anschrift: | Bahnstraße 26, 63906 Erlenbach am Main |
Telefon: | 093727040 |
Fax: | 0937270410 |
E-Mail: | rathaus@stadt-erlenbach.de |
Anschrift: | Luxburgstr. 10, 63939 Wörth am Main |
Telefon: | 09372989315 |
Fax: | 09372989340 |
E-Mail: | postmaster@woerth-am-main.de |
Anschrift: | Hauptstr. 2, 63839 Kleinwallstadt |
Telefon: | 06022220624 |
Fax: | 06022220650 |
E-Mail: | anne.abb@kleinwallstadt.de |
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Obernburg am Main liegt im Landkreis Miltenberg am Fuße des Odenwaldes und wurde bereits 1313 zur Stadt erhoben. Am Fränkischen Rotwein-Wanderweg gelegen, ist das Stadtbild geprägt durch die Reste der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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