Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Mühldorfer Straße 54, 84419 Schwindegg |
Telefon: | 0808293040 |
Fax: | 08082930444 |
E-Mail: | poststelle@gemeinde-schwindegg.de |
Anschrift: | Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf am Inn |
Telefon: | 08631699320 |
Fax: | 08631699699 |
E-Mail: | poststelle@lra-mue.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Sportplatz 5, 84419 Obertaufkirchen |
Telefon: | 08082930311 |
Fax: | 08082930350 |
E-Mail: | gemeinde@obertaufkirchen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 84428 Buchbach |
Telefon: | 08086930718 |
Fax: | 080869307518 |
E-Mail: | rathaus@buchbach.de |
Anschrift: | Rathausplatz 2, 84405 Dorfen |
Telefon: | 080814110 |
Fax: | 08081411140 |
E-Mail: | rathaus@dorfen.de |
Anschrift: | Bräustr. 11, 84437 Reichertsheim |
Telefon: | 08073919212 |
Fax: | 08073919219 |
E-Mail: | info@reichertsheim.bayern.de |
Anschrift: | Schulstr. 5a, 84431 Heldenstein |
Telefon: | 08636982325 |
Fax: | 08636982329 |
E-Mail: | nicole.mertens@heldenstein.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die ländlich geprägte Gemeinde Schwindegg liegt im oberbayerischen Landkreis Mühlendorf am Inn. Erstmals wurde die Ortschaft im Jahr 1389 in einer Urkunde erwähnt. Geprägt ist das Ortsbild von dem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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