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Anschrift: | Marktplatz 1, 84559 Kraiburg am Inn |
Telefon: | 08638983819 |
Fax: | 08638983829 |
E-Mail: | poststelle@vgem-kraiburg-a-inn.bayern.de |
Anschrift: | Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf am Inn |
Telefon: | 08631699589 |
Fax: | 08631699699 |
E-Mail: | poststelle@lra-mue.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 84549 Engelsberg |
Telefon: | 08634620715 |
Fax: | 08634620723 |
E-Mail: | christian.blickberndt@engelsberg.de |
Anschrift: | Trostberger Str. 9, 83342 Tacherting |
Telefon: | 0862180060 |
Fax: | 08621800625 |
E-Mail: | gemeinde@tacherting.de |
Anschrift: | Stadtplatz 26, 84478 Waldkraiburg |
Telefon: | 08638959268 |
Fax: | 08638959200 |
E-Mail: | stadt@waldkraiburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 83530 Schnaitsee |
Telefon: | 08074919115 |
Fax: | 08074919110 |
E-Mail: | info@schnaitsee.de |
Anschrift: | Hauptstr. 4, 84544 Aschau am Inn |
Telefon: | 08638943514 |
Fax: | 08638943599 |
E-Mail: | poststelle@aschau-a-inn.bayern.de |
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Taufkirchen ist die südlichste Gemeinde im Landkreis Mühlendorf am Inn in Oberbayern. 1068 wurde die Ortschaft erstmals in einer Urkunde erwähnt. Die Kirche St. Jakobus liegt im Zentrum des Dorfes...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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