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Hochbauämter in Unterreit - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
5.04 km von Unterreit
Anschrift:Hauptstr. 3, 83536 Gars am Inn
Telefon:08073918523
Fax:08073918515
E-Mail:cornelia.hell@gars.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr
Mi 9-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
(2)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
19.08 km von Unterreit
Anschrift:Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf am Inn
Telefon:08631699589
Fax:08631699699
E-Mail:poststelle@lra-mue.de
Öffnungs­zeiten:Terminvergabe wird empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Unterreit

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
7.09 km von Unterreit
Anschrift:Marktplatz 4, 83530 Schnaitsee
Telefon:08074919115
Fax:08074919110
E-Mail:info@schnaitsee.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 17.30 Uhr
(1)
Bauamt
7.31 km von Unterreit
Anschrift:Raiffeisenstraße 3, 83547 Babensham
Telefon:08071922021
Fax:08071922029
E-Mail:info@babensham.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
(2)
Bauamt
7.58 km von Unterreit
Anschrift:Hauptstr. 4, 84544 Aschau am Inn
Telefon:08638943514
Fax:08638943599
E-Mail:poststelle@aschau-a-inn.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7.30-13, Di-Fr 7.30-12 & Do 13-17.30 Uhr
(1)
Bauamt
8.39 km von Unterreit
Anschrift:Bräustr. 11, 84437 Reichertsheim
Telefon:08073919217
Fax:08073919219
E-Mail:info@reichertsheim.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
9.02 km von Unterreit
Anschrift:Marktplatz 1, 84559 Kraiburg am Inn
Telefon:08638983819
Fax:08638983829
E-Mail:poststelle@vgem-kraiburg-a-inn.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Unterreit
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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