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Ausländerbehörden in Bellenberg - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(53)
Ausländeramt des Landkreises
16.97 km von Bellenberg
Anschrift:Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm
Telefon:073170400
Fax:0731704080999
E-Mail:poststelle@lra.neu-ulm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 7:30-12:30 Uhr Do 7:30-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Bellenberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(34)
Ausländerbehörde
17.38 km von Bellenberg
Anschrift:Olgastraße 66, 89073 Ulm
Telefon:073116133663311
Fax:07311611616
E-Mail:info@ulm.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(37)
Ausländerbehörde des Alb-Donau-Kreises
17.6 km von Bellenberg
Anschrift:Schillerstraße 30, 89070 Ulm
Telefon:07311851901
Fax:07311851492
E-Mail:info@alb-donau-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
(36)
Ausländeramt des Landkreises
25.62 km von Bellenberg
Anschrift:An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg
Telefon:08221950
Fax:0822195240
E-Mail:info@landkreis-guenzburg.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(24)
Ausländerbehörde
27.36 km von Bellenberg
Anschrift:Marktplatz 1, 89584 Ehingen an der Donau
Telefon:07391503341
Fax:073915034341
E-Mail:m.geiger@ehingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(78)
Ausländerbehörde des Landkreises
28.86 km von Bellenberg
Anschrift:Rollinstraße 9, 88400 Biberach an der Riß
Telefon:07351526489
Fax:07351525489
E-Mail:auslaenderamt@biberach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Mi 8-17 Uhr
Do 8-14 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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