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Gerichtsvollzieher im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Gerichtsvollzieherin Bayerle-Schneid
3.95 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Danziger Str. 5, 86633 Neuburg
Telefon:084315392733
Fax:08434941402
Sprechzeiten:Di+Do 10-11 Uhr
(6)
Obergerichtsvollzieher Amschl
5.79 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Riedanger 10, 86633 Neuburg
Telefon:08431645188
Fax:08431645189
Sprechzeiten:Di+Do 14-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neuburg-Schrobenhausen
(5)
Obergerichtsvollzieher Oexler
19.2 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Hindenburgstr. 25, 85057 Ingolstadt
Telefon:084185555
Fax:084508648
Sprechzeiten:Di 14-17 Uhr Do 15-17 Uhr
(26)
Obergerichtsvollzieher Reisinger
19.2 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Hindenburgstr. 25, 85057 Ingolstadt
Telefon:08414938624
Fax:08459331325
Sprechzeiten:Mo 13-15 Uhr Do 9-11 Uhr
(24)
Gerichtsvollzieher Beck
19.27 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Am Nordbahnhof 1, 85049 Ingolstadt
Telefon:084197050088
Fax:08422988035
Sprechzeiten:Mi 9-11 Uhr Do 13:15-15:15 Uhr
(22)
Gerichtsvollzieher Böll
19.27 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Am Nordbahnhof 1, 85049 Ingolstadt
Telefon:08413709401
Sprechzeiten:Mo 9-11 Uhr und Do 14-16 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieher Radomski
19.27 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Am Nordbahnhof 1/I, 85049 Ingolstadt
Telefon:084188197059
Fax:084188197059
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr und Fr 13-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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