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Friedhofsämter in Langenmosen - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Herzoganger 1, 86529 Schrobenhausen
Telefon:08252895113
Fax:08252895150
E-Mail:mair@vgem-sob.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-16 bzw. 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Langenmosen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Friedhofsverwaltung Königsmoos
6.73 km von Langenmosen
Anschrift:Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos
Telefon:0843394090
Fax:08433940922
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr, Do 13-18:30 Uhr sowie Fr 8-12:30 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Schrobenhausen
7.14 km von Langenmosen
Anschrift:Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen
Telefon:08252902163
Fax:08252902169
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Di, Do 14-16 Uhr
(2)
Friedhofsverwaltung Ehekirchen
7.67 km von Langenmosen
Anschrift:Bräugarten 1, 86676 Ehekirchen
Telefon:0843594080
Fax:08435940815
E-Mail:gemeinde@ehekirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
Anschrift:Marktplatz 18, 86554 Pöttmes
Telefon:0825399980
Fax:082539998501
E-Mail:poststelle@vg-poettmes.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Di 13-17 Uhr und Do 13-18 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Karlshuld
10.56 km von Langenmosen
Anschrift:Hauptstraße 68, 86668 Karlshuld
Telefon:0845494930
Fax:08454949350
E-Mail:gemeindeverwaltung@karlshuld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Langenmosen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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