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Ausländerbehörden in Schrobenhausen - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(34)
Ausländeramt des Landkreises
19.54 km von Schrobenhausen
Anschrift:Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau
Telefon:08431570
Fax:0843157205
E-Mail:auslaenderamt@neuburg-schrobenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7:30-12 Uhr und 12:45-16 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schrobenhausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Münchener Str. 9, 86551 Aichach
Telefon:0825192106
Fax:0825192382
E-Mail:poststelle@lra-aic-fdb.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(38)
Ausländeramt des Landkreises
20.6 km von Schrobenhausen
Anschrift:Pettenkoferstraße 5, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Telefon:08441275520
Fax:08441275930
E-Mail:auslaenderamt@landratsamt-paf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
(62)
Ausländerbehörde
26.32 km von Schrobenhausen
Anschrift:Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
Telefon:08413051529
Fax:08413051549
E-Mail:auslaenderamt@ingolstadt.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(35)
Ausländerbehörde
32.98 km von Schrobenhausen
Anschrift:An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg
Telefon:08213242498
Fax:08213242402
E-Mail:buergeramt@augsburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(29)
Ausländerbehörde des Landkreises Augsburg
33.33 km von Schrobenhausen
Anschrift:Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg
Telefon:082131020
Fax:082131022209
E-Mail:info@LRA-a.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde Schrobenhausen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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