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Straßenverkehrsämter in Sengenthal - Öffnungszeiten

Info zu Straßenverkehrsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon:091814700
Fax:091814706861
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Sengenthal

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Amt für Verkehrswesen Landkreis Roth
27.26 km von Sengenthal
Anschrift:Westring 36, 91154 Roth
Telefon:09171811159
E-Mail:josef.regnet@landratsamt-roth.de
Öffnungs­zeiten:Montag und Dienstag: 7.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 7.30 - 13.00 Uhr Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr Fr 7:30-12:00 Uhr
(2)
Straßenverkehrsamt Schwabach
33.15 km von Sengenthal
Anschrift:Nördliche Ringstraße 2a-c, 91126 Schwabach
Telefon:09122860442
Fax:09122860320
E-Mail:strassenverkehrsamt@schwabach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Anschrift:Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz
Telefon:091239506315
Fax:091239508015
E-Mail:verkehrsrecht@nuernberger-land.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Ordnungsamt Abt. Verkehr Nürnberg
37.37 km von Sengenthal
Anschrift:Sulzbacher Straße 2-6, 90489 Nürnberg
Telefon:09112313922
Fax:09112317944
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 Uhr -12:30 Uhr
(0)
Verkehrsbehörde Landkreis Amberg-Sulzbach
38.05 km von Sengenthal
Anschrift:Beethovenstr. 7, 92224 Amberg
Telefon:09621390
Fax:0962137605444
E-Mail:verkehrsbehoerde@amberg-sulzbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Straßenverkehrsamt Sengenthal
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Straßenverkehrsamt

Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.

Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörde

Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.

Fahrerlaubniswesen

Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.

Anordnungen für den Straßenverkehr

Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.

Straßenverkehrs-Ordnung

Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.

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