Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf. |
Telefon: | 091814700 |
Fax: | 091814706861 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Westring 36, 91154 Roth |
Telefon: | 09171811159 |
E-Mail: | josef.regnet@landratsamt-roth.de |
Anschrift: | Nördliche Ringstraße 2a-c, 91126 Schwabach |
Telefon: | 09122860442 |
Fax: | 09122860320 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@schwabach.de |
Anschrift: | Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz |
Telefon: | 091239506315 |
Fax: | 091239508015 |
E-Mail: | verkehrsrecht@nuernberger-land.de |
Anschrift: | Sulzbacher Straße 2-6, 90489 Nürnberg |
Telefon: | 09112313922 |
Fax: | 09112317944 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Beethovenstr. 7, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621390 |
Fax: | 0962137605444 |
E-Mail: | verkehrsbehoerde@amberg-sulzbach.de |
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Der Ort Sengenthal am Fränkischen Jura ist südlich von Neumarkt in der Oberpfalz gelegen. Die St. Nikolaus-Kirche in Reichertshofen ist nicht nur für architektonisch Interessierte ein besonderer Anblick...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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