Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt an der Aisch |
Telefon: | 09161920 |
Fax: | 09161921060 |
E-Mail: | poststelle@kreis-nea.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 093219280 |
Fax: | 093219289999 |
E-Mail: | lra@kitzingen.de |
Anschrift: | Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg |
Telefon: | 0951870 |
Fax: | 0951871909 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt.bamberg.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg |
Telefon: | 095185511 |
Fax: | 095185125 |
E-Mail: | poststelle@lra-ba.bayern.de |
Anschrift: | Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt |
Telefon: | 09521270 |
Fax: | 0952127101 |
E-Mail: | post@hassberge.de |
Anschrift: | Nägelsbachstraße 1, 91054 Erlangen |
Telefon: | 091318031819 |
Fax: | 09131803491819 |
E-Mail: | poststelle@erlangen-hoechstadt.de |
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Burghaslach im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim wurde schon 1136 erstmals urkundlich genannt. Attraktiv für Besucher ist Burghaslach vor allem durch das Wasserschloss in Breitenlohe, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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