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Lohnsteuerhilfe Weigenheim

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Herrnstr. 11, 97318 Kitzingen
Telefon:093219262555
Fax:093219262556
E-Mail:heinz.schwarzbach@vlh.de
Anschrift:Boxau 14, 91604 Flachslanden
Telefon:09829212315
E-Mail:thomas.bartelmess@vlh.de
Anschrift:Neuschauerberg 1, 91448 Emskirchen
Telefon:09104823384
E-Mail:lydia.koppermann@vlh.de
Anschrift:Florian-Geyer-Str. 48, 97076 Würzburg
Telefon:09312307647
E-Mail:ruth.martin@vlh.de
Anschrift:Sackgasse 2, 97230 Estenfeld
Telefon:093058919
E-Mail:tanja.werner@vlh.de
Anschrift:Berliner Platz 8, 97080 Würzburg
Telefon:093156971
Fax:09314653352
E-Mail:mareile.huettlinger@vlh.de
Anschrift:Domstr. 19, 97070 Würzburg
Telefon:09312307647
E-Mail:ruth.martin@vlh.de
Anschrift:Theaterstr. 13, 97070 Würzburg
Telefon:093118477
E-Mail:anke.orttner@vlh.de
Anschrift:Würzburger Str. 16, 97204 Höchberg
Telefon:09314042187
E-Mail:maria.scheckenbach@vlh.de
Anschrift:Matthias-Grünewald-Str. 7, 97204 Höchberg
Telefon:0931405066
Fax:0931405041
E-Mail:eva.mueller@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Weigenheim? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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