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Grundbuchämter in Speinshart - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(25)
Grundbuchamt Landshut
141.1 km von Speinshart
Anschrift:Altstadt 300 , 84028 Landshut
Telefon:0871840
Fax:0871841214
E-Mail:poststelle@ag-la.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Speinshart

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(20)
Grundbuchamt Bayreuth
24.54 km von Speinshart
Anschrift:Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth
Telefon:09215040
Fax:0921504139
E-Mail:poststelle@ag-bt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(13)
Grundbuchamt Weiden i.d. OPf.
27.67 km von Speinshart
Anschrift:Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d.OPf.
Telefon:096130000
Fax:09613000486
E-Mail:poststelle.verwaltung@ag-wen.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(9)
Grundbuchamt Wunsiedel
30.21 km von Speinshart
Anschrift:Kemnather Straße 33, 95632 Wunsiedel
Telefon:092328850
Fax:09232885244
E-Mail:poststelle@ag-wun.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Grundbuchamt Amberg
38.31 km von Speinshart
Anschrift:Paulanerplatz 4, 92224 Amberg
Telefon:096216040
Fax:09621604105
E-Mail:poststelle@ag-am.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(14)
Grundbuchamt Tirschenreuth
39.08 km von Speinshart
Anschrift:Mähringer Straße 10, 95643 Tirschenreuth
Telefon:096317260
Fax:09631726126
E-Mail:poststelle@ag-tir.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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