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Grundbuchämter in Henfenfeld - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(37)
Grundbuchamt Hersbruck
2.88 km von Henfenfeld
Anschrift:Schloßplatz 1, 91217 Hersbruck
Telefon:091517330
Fax:09151733300
E-Mail:poststelle@ag-heb.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(18)
Grundbuchamt
25.48 km von Henfenfeld
Anschrift:Flaschenhofstraße 35, 90429 Nürnberg
Telefon:091132101
Fax:09113212617
E-Mail:poststelle@ag-n.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Henfenfeld

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(20)
Grundbuchamt Neumarkt in der Oberpfalz
24.79 km von Henfenfeld
Anschrift:Residenzplatz 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Telefon:091814090
Fax:09181409116
E-Mail:poststelle@ag-nm.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(51)
Grundbuchamt Fürth
29.14 km von Henfenfeld
Anschrift:Alexanderstr. 24 , 90762 Fürth
Telefon:091174380
Fax:09117438199
E-Mail:poststelle@ag-fue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(50)
Grundbuchamt Erlangen
29.36 km von Henfenfeld
Anschrift:Schuhstraße 14 , 91052 Erlangen
Telefon:091317820
Fax:09131782250
E-Mail:poststelle@ag-er.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(22)
Grundbuchamt
32.35 km von Henfenfeld
Anschrift:Weißenburger Str. 8, 91126 Schwabach
Telefon:0912218070
Fax:091221807199
E-Mail:poststelle@ag-sc.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Grundbuchamt Amberg
34.37 km von Henfenfeld
Anschrift:Paulanerplatz 4, 92224 Amberg
Telefon:096216040
Fax:09621604105
E-Mail:poststelle@ag-am.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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