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Ausländeramt des Landkreises in Lauf an der Pegnitz (Ausländerbehörde)

Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz

(2.6 Sterne, 113 Bewertungen)
Telefon:091239500
Fax:091239508009
E-Mail:auslaenderwesen@nuernberger-land.de
Öffnungszeiten:Telefonzeiten: Montag, Dienstag 14 - 16 Uhr, Mittwoch, Donnerstag 10 - 12 Uhr
Sprechzeiten:Vorsprachen nur nach vorherigen Terminvereinbarung
Änderung meldenzur Webseite  

Man wendet sich meist schriftlich an Behörden, wenn man ein Anliegen hat. Daher stellen wir Ihnen hier unter anderem Mail, Adresse und Fax von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde Lauf an der Pegnitz zur Verfügung.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Ausländerbehörde-FAQ

Weitere Fragen

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Ausländerbehörde Lauf an der Pegnitz: Informationen zu Ausländeramt des Landkreises

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Ausländeramt des Landkreises in Lauf an der Pegnitz. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Ausländeramt des Landkreises in Lauf an der Pegnitz können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Ausländerbehörde Lauf an der Pegnitz
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.