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Gewerbeämter in Oberstaufen - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Gewerbeamt des Landkreises
16.99 km von Oberstaufen
Anschrift:Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen
Telefon:08321612333
Fax:08321612369
E-Mail:info@lra-oa.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
Di 8-13 Uhr
Mi-Do 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Oberstaufen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(16)
Gewerbeamt des Landkreises
26.95 km von Oberstaufen
Anschrift:Bregenzerstr. 35, 88131 Lindau (Bodensee)
Telefon:083822700
Fax:08382270253
E-Mail:poststelle@landkreis-lindau.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(8)
Ordnungsamt, Abt. Gewerbe
28.41 km von Oberstaufen
Anschrift:Rathausplatz 29, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon:0831115
Fax:083125251026
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14:30-17:30 Uhr und Mi 12-13 Uhr
(23)
Gewerbeamt des Landkreises
43.14 km von Oberstaufen
Anschrift:Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg
Telefon:0751854212
Fax:0751854105
E-Mail:lra@rv.de
Öffnungs­zeiten:siehe Homepage (Web - Link)
Anschrift:Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen
Telefon:075412040
Fax:075412048800
E-Mail:info@bodenseekreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(27)
Gewerbeamt des Landkreises
49.76 km von Oberstaufen
Anschrift:Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf
Telefon:083429110
Fax:08342911551
E-Mail:poststelle@lra-oal.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo, Mi, Fr 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-16 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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