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Pressestellen in Wiggensbach - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Marktplatz 3, 87487 Wiggensbach
Telefon:08370920011
Fax:083708242
E-Mail:info@wiggensbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Do 14-16 Uhr
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Pressestelle Landkreis Oberallgäu
25.4 km von Wiggensbach
Anschrift:Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen
Telefon:08321612668
Fax:08321612369
E-Mail:presse@lra-oa.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Wiggensbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Pressestelle Buchenberg
5.29 km von Wiggensbach
Anschrift:Rathaussteige 2, 87474 Buchenberg
Telefon:0837892020
Fax:08378920220
E-Mail:markt@buchenberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Altusried
7.32 km von Wiggensbach
Anschrift:Rathausplatz 1, 87452 Altusried
Telefon:0837329910
Fax:0837329911
E-Mail:info@altusried.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Kempten (Allgäu)
8.03 km von Wiggensbach
Anschrift:Rathausplatz 22, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon:0831115
Fax:083125251026
E-Mail:poststelle@kempten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14:30-17:30 Uhr und Mi 12-13 Uhr
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Pressestelle Lauben
9.16 km von Wiggensbach
Anschrift:Dorfstr. 2, 87493 Lauben
Telefon:08374582211
Fax:08374582230
E-Mail:vorzimmer@lauben.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(0)
Pressestelle Dietmannsried
9.66 km von Wiggensbach
Anschrift:Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried
Telefon:08374582010
Fax:083745899109
E-Mail:sonja.markmiller@dietmannsried.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Wiggensbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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