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Wohnungsämter in Eisenberg (Allgäu) - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(25)
Amt für Wohnangelegenheiten des Landkreises
18.87 km von Eisenberg (Allgäu)
Anschrift:Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf
Telefon:083429110
Fax:08342911551
E-Mail:poststelle@lra-oal.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo, Mi, Fr 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-16 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Eisenberg (Allgäu)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(35)
Wohnungsamt
24.99 km von Eisenberg (Allgäu)
Anschrift:Kronenstr. 16, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon:0831115
Fax:083125251026
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14:30-17:30 Uhr und Mi 12-13 Uhr
(22)
Wohnungsamt des Landkreises
26.59 km von Eisenberg (Allgäu)
Anschrift:Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen
Telefon:083216120
Fax:08321612369
E-Mail:info@lra-oa.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
Di 8-13 Uhr
Mi-Do 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(13)
Wohnungsamt
29.81 km von Eisenberg (Allgäu)
Anschrift:Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341437346
Fax:08341437660
E-Mail:info@kaufbeuren.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-16 Uhr Di, Mi, Fr 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
(14)
Amt für Wohnungs- und Versicherungswesen des Landkreises
38.83 km von Eisenberg (Allgäu)
Anschrift:Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon:088217511
Fax:08821751380
E-Mail:poststelle@lra-gap.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(20)
Bauamt, Abt. Wohnungsangelegenheiten des Landkreises
47.6 km von Eisenberg (Allgäu)
Anschrift:Pütrichstr. 8, 82362 Weilheim in Oberbayern
Telefon:088616811210
Fax:088616812296
E-Mail:bauamt@lra-wm.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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