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Lohnsteuerhilfe Reichertshofen

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Gemminger Str. 8b, 85051 Ingolstadt
Telefon:01631334738
E-Mail:katharina.schmidl@vlh.de
Anschrift:Wolfdrossel 42, 85092 Kösching
Telefon:08456757948
E-Mail:janet.leimann@vlh.de
Anschrift:Am Hang 3, 85120 Hepberg
Telefon:08456913880
E-Mail:katharina.schmidl@vlh.de
(0)
b.b.h. Lohnsteuerhilfeverein e.V
19.4 km von Reichertshofen
Anschrift:Römerstraße 36a, 85080 Gaimersheim
Telefon:084583111444
E-Mail:dietrich@bbh-lohnsteuerhilfe.de
Sprechzeiten:nach Vereinbarung
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 86529 Schrobenhausen
Telefon:082522349
E-Mail:kurt.walter@vlh.de
Anschrift:Anzenbichelstr. 90, 93354 Siegenburg
Telefon:094441816
E-Mail:gabriele.kraus@vlh.de
Anschrift:Pfr.-Deininger-Allee 44, 93333 Bad Gögging
Telefon:09445970076
E-Mail:helga_maria.peller@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 16a, 85229 Markt Indersdorf
Telefon:08136229880
E-Mail:martin.wrbanitz@vlh.de
Anschrift:Buchenstr. 6b, 85716 Unterschleißheim
Telefon:08931605005
Fax:08931605454
E-Mail:anton.eberl@vlh.de
Anschrift:Augustenfelder Str. 21, 85221 Dachau
Telefon:081313258165
E-Mail:efthalia.psilaki-papargyri@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Reichertshofen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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