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Familiengerichte in Rosenheim - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(33)
Familiengericht Rosenheim
0.39 km von Rosenheim
Anschrift:Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim
Telefon:0803180740
Fax:080318074200
E-Mail:poststelle@ag-ro.bayern.de
(8)
Familiengericht Miesbach
22.66 km von Rosenheim
Anschrift:Rosenheimer Straße 16, 83714 Miesbach
Telefon:0802528090
E-Mail:poststelle@ag-mb.bayern.de
(10)
Familiengericht Ebersberg
26.93 km von Rosenheim
Anschrift:Bahnhofstr. 19, 85560 Ebersberg
Telefon:0809282530
Fax:08092825396
E-Mail:poststelle@ag-ebe.bayern.de
(2)
Familiengericht Mühldorf am Inn
52.06 km von Rosenheim
Anschrift:Innstraße 1, 84453 Mühldorf 
Telefon:0863161060
Fax:086316106300
E-Mail:poststelle@ag-mue.bayern.de
(1)
Familiengericht Erding
52.4 km von Rosenheim
Anschrift:Münchener Straße 27, 85435 Erding
Telefon:081224000
Fax:08122400123
E-Mail:poststelle@ag-ed.bayern.de
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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