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Sozialämter in Allersberg - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
1.74 km von Allersberg
Anschrift:Marktplatz 1, 90584 Allersberg
Telefon:0917650953
Fax:0917650921
E-Mail:info@allersberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(11)
Sozialamt des Landkreises
11.48 km von Allersberg
Anschrift:Weinbergweg 1, 91154 Roth
Telefon:09171810
Fax:09171811328
E-Mail:info@landratsamt-roth.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung:
Mo-Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Allersberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
7.73 km von Allersberg
Anschrift:Marktplatz 1, 90602 Pyrbaum
Telefon:0918094050
Fax:09180940525
E-Mail:info@pyrbaum.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 13:00 - 18:30 Uhr
(4)
Sozialamt
7.92 km von Allersberg
Anschrift:Marktplatz 1, 92342 Freystadt
Telefon:091799490123
Fax:09179941620
E-Mail:info@freystadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Di 7:30-12 Uhr und 13-17 Uhr
Mi+Fr 7:30-12 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
(8)
Sozialamt
10.44 km von Allersberg
Anschrift:Kirchplatz 4, 91154 Roth
Telefon:091718480
Fax:09171848169
E-Mail:info@stadt-roth.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr: 7-12 Uhr, Di und Do: 13.30-17 Uhr
(1)
Sozialamt
11.39 km von Allersberg
Anschrift:Rathausplatz 1, 90596 Schwanstetten
Telefon:0917028912
Fax:0917028940
E-Mail:markt@schwanstetten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
11.44 km von Allersberg
Anschrift:Centrum 3, 92353 Postbauer-Heng
Telefon:09188940634
Fax:09188940610
E-Mail:markt@postbauer-heng.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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