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Sozialämter in Röttenbach (Roth) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt (Fränk. Seenland)
0.55 km von Röttenbach (Roth)
Anschrift:Rathausplatz 1, 91187 Röttenbach
Telefon:0917269100
Fax:09172691030
E-Mail:info@roettenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Do 14-16 Uhr
(11)
Sozialamt des Landkreises
9.46 km von Röttenbach (Roth)
Anschrift:Weinbergweg 1, 91154 Roth
Telefon:09171810
Fax:09171811328
E-Mail:info@landratsamt-roth.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung:
Mo-Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Röttenbach (Roth)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
3.07 km von Röttenbach (Roth)
Anschrift:Bahnhofstraße 4, 91166 Georgensgmünd
Telefon:091727030
Fax:0917270350
E-Mail:info@georgensgmuend.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Sozialamt
6.51 km von Röttenbach (Roth)
Anschrift:Marktplatz 11, 91785 Pleinfeld
Telefon:09144920013
Fax:09144920050
E-Mail:mail@pleinfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-15 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
7.16 km von Röttenbach (Roth)
Anschrift:Herrengasse 10, 91174 Spalt
Telefon:0917579650
Fax:091757965930
E-Mail:poststelle@spalt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
8.14 km von Röttenbach (Roth)
Anschrift:Marktplatz 24, 91180 Heideck
Telefon:0917749400
Fax:09177494040
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(5)
Sozialamt
10.27 km von Röttenbach (Roth)
Anschrift:Stillaplatz 1, 91183 Abenberg
Telefon:09178988053
Fax:09178988080
E-Mail:info@stadt-abenberg.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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