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Gerichtsvollzieher in Malgersdorf - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(18)
Obergerichtsvollzieher Weber (Bezirk 2)
14.31 km von Malgersdorf
Anschrift:Landshuter Str. 14, 84307 Eggenfelden
Telefon:08721910836
Fax:08721910837
Sprechzeiten:Di 9:30-11 Uhr und Do 9:30-10:30 Uhr
(39)
Obergerichtsvollzieherin Hofmann (Bezirk 1)
15.28 km von Malgersdorf
Anschrift:St. Wolfgangstr. 1, 84332 Hebertsfelden
Telefon:08721124870
Sprechzeiten:Do 9-11 Uhr und Fr 11-13 Uhr
(29)
Gerichtsvollzieher Asanger (Bezirk 7)
18.32 km von Malgersdorf
Anschrift:Schuldholzing 10a, 84347 Pfarrkirchen
Telefon:08561984546
Fax:08561984547
Sprechzeiten:Mo+Do 7:30-8:30 Uhr
(6)
Gerichtsvollzieher Moser (Bezirk 5)
19.92 km von Malgersdorf
Anschrift:Marktplatz 41, 84329 Wurmannsquick
Telefon:08725910433
Fax:08725910432
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr
Do 14-15 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Malgersdorf
(5)
Gerichtsvollzieherin Kufner
34.09 km von Malgersdorf
Anschrift:Jahnallee 11, 94474 Vilshofen
Telefon:08541967738
Sprechzeiten:Mo+Do 9-10:30 Uhr
(31)
Obergerichtsvollzieherin Reitinger
34.09 km von Malgersdorf
Anschrift:Jahnallee 11, 94474 Vilshofen
Telefon:08541967066
Sprechzeiten:Mo+Do 9-10:30 Uhr
(19)
Gerichtsvollzieher List
36.97 km von Malgersdorf
Anschrift:Bahnhofstr. 32, 94469 Deggendorf
Telefon:015115763224
Fax:09927903600
E-Mail:GV-Heinz-List@freenet.de
(5)
Gerichtsvollzieher Renner
36.97 km von Malgersdorf
Anschrift:Bahnhofstr. 32, 94469 Deggendorf
Telefon:09912979212
Sprechzeiten:Di 8:30-9:30 Uhr
Do 13-15 Uhr
(15)
Obergerichtsvollzieher Edsperger
36.97 km von Malgersdorf
Anschrift:Bahnhofstr. 32, 94469 Deggendorf
Telefon:09912500503
Sprechzeiten:Mo 8-9 Uhr und Di+Do 13-14 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Malgersdorf? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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