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Forstämter in Triftern - Öffnungszeiten

Info zu Forstamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Forstrevier Pfarrkirchen
7.51 km von Triftern
Anschrift:Lärchenweg 10, 84347 Pfarrkirchen
Telefon:0856130042173
E-Mail:poststelle@aelf-lp.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Forstrevier Simbach am Inn
7.51 km von Triftern
Anschrift:Lärchenweg 10, 84347 Pfarrkirchen
Telefon:0856130042172
E-Mail:poststelle@aelf-lp.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Forstrevier Eggenfelden
17.94 km von Triftern
Anschrift:Pfarrkirchener Str. 97, 84307 Eggenfelden
Telefon:087211340
E-Mail:poststelle@aelf-lp.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(8)
Forstrevier Gangkofen
30.3 km von Triftern
Anschrift:Edeneibach 2, 84140 Gangkofen
Telefon:087221425
E-Mail:poststelle@aelf-lp.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Triftern

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Forstrevier Rotthalmünster
13.81 km von Triftern
Anschrift:Franz-Gerauer-Str. 22, 94094 Rotthalmünster
Telefon:085195935128
Fax:085195934424
E-Mail:epost-pa-forst@aelf-pa.bayern.de
Sprechzeiten:Mi 13.00 - 15.00 Uhr
Öffnungs­zeiten:siehe Sprechzeiten
(0)
Forstrevier Haiming
22.19 km von Triftern
Anschrift:Salzachstr. 10, 84503 Haiming
Telefon:08678415
Fax:08678749482
E-Mail:poststelle@aelf-to.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Forstrevier Reisbach
34.57 km von Triftern
Anschrift:Frontenhausener Str. 4, 94419 Reisbach
Telefon:08734231
E-Mail:poststelle@aelf-lp.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Werkstr. 15, 84513 Töging a.Inn
Telefon:0863161070
Fax:0863161072700
E-Mail:poststelle@aelf-to.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
Anschrift:Innstr. 71, 94036 Passau
Telefon:0851959330
Fax:085195934424
E-Mail:poststelle@aelf-pa.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Forstamt Triftern
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Forstamt

Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.

Bezeichnungen der Forstämter

Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.

Aufgaben der Forstverwaltung

Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.

Landesforstverwaltung und Bundesforstamt

Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).

Besitzarten von Waldflächen

Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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