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Forstämter in Schwarzach bei Nabburg - Öffnungszeiten

Info zu Forstamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Forstbetrieb Burglengenfeld der Bayerischen Staatsforsten
25.1 km von Schwarzach bei Nabburg
Anschrift:Kallmünzer Str. 1, 93133 Burglengenfeld
Telefon:0947170310
Fax:09471703122
E-Mail:info-burglengenfeld@baysf.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
Anschrift:Regensburger Straße 51, 92507 Nabburg
Telefon:094338960
Fax:094120831200
E-Mail: poststelle@aelf-rs.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Forstrevier Kemnath
56.93 km von Schwarzach bei Nabburg
Anschrift:Wunsiedler Str. 15, 95478 Kemnath
Telefon:0963179887211
Fax:0963179881600
E-Mail: poststelle@aelf-tw.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Schwarzach bei Nabburg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Forstbetrieb Schnaittenbach der Bayerischen Staatsforsten
21.8 km von Schwarzach bei Nabburg
Anschrift:Wiesenstr. 10, 92253 Schnaittenbach
Telefon:0962271970
Fax:09622719729
E-Mail:info-schnaittenbach@baysf.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(1)
Forstrevier Vilshofen
22.21 km von Schwarzach bei Nabburg
Anschrift:Marktplatz 23 , 94575 Windorf
Telefon:08541962617
Fax:08541962696
E-Mail:epost-pa-forst@aelf-pa.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Forstrevier Irchenrieth
24.84 km von Schwarzach bei Nabburg
Anschrift:L.-Christian-Kreuzer-Str. 31, 92699 Irchenrieth
Telefon:01605341879
Fax:0963179881600
E-Mail: poststelle@aelf-tw.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(0)
Stadtforstamt Amberg
24.92 km von Schwarzach bei Nabburg
Anschrift:Auf dem Mariahilfberg 5, 92224 Amberg
Telefon:09621101750
Fax:09621101760
E-Mail:forstamt@amberg.de
(0)
Forstrevier Hirschau
25.28 km von Schwarzach bei Nabburg
Anschrift:Schönbrunner Str. 54, 92242 Hirschau
Telefon:096227289902
E-Mail:poststelle@aelf-na.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Forstamt Schwarzach bei Nabburg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Forstamt

Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.

Bezeichnungen der Forstämter

Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.

Aufgaben der Forstverwaltung

Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.

Landesforstverwaltung und Bundesforstamt

Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).

Besitzarten von Waldflächen

Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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