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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Seefeld (Oberbayern)

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

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(7)
Integrationsbeauftragte Fürstenfeldbruck
15.45 km von Seefeld (Oberbayern)
Anschrift:Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck
Telefon:08141519209
Fax:08141519895
E-Mail:heidi.harnisch@lra-ffb.de
(0)
Gleichstellungsbeauftragte Weilheim-Schongau
22.92 km von Seefeld (Oberbayern)
Anschrift:Pütrichstr. 8, 82362 Weilheim
Telefon:08816811613
Fax:08816812699
E-Mail:m.berndaner@lra-wm.bayern.de
(0)
Aussiedlerbeauftragter Landratsamt Landsberg am Lech
26.9 km von Seefeld (Oberbayern)
Anschrift:Von-Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech
Telefon:08191129126
Fax:081911295129
E-Mail:harald.luft@lra-ll.bayern.de
(6)
Integrationsbeauftragter für den Landkreis München
27.65 km von Seefeld (Oberbayern)
Anschrift:Mariahilfplatz 17, 81541 München
Telefon:08962212563
Fax:0896221442563
E-Mail:danabasa@lra-m.bayern.de
(1)
Stelle für Interkulturelle Arbeit München
28.5 km von Seefeld (Oberbayern)
Anschrift:Franziskanerstr. 8, 81169 München
Telefon:08923340542
Fax:08923340543
E-Mail:interkulturellearbeit.soz@muenchen.de
(2)
Gleichstellungsstelle Landkreis Dachau
28.58 km von Seefeld (Oberbayern)
Anschrift:Weiherweg 16, 85221 Dachau
Telefon:0813174379
Fax:0813174380
(0)
Gleichstellungsstelle Bad Tölz-Wolfratshausen
40.47 km von Seefeld (Oberbayern)
Anschrift:Professor-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz
Telefon:08041505307
Fax:08041505290
E-Mail:gleichstellungsstelle@lra-toelz.de
(3)
Integrationsbeauftragter Augsburg
44.29 km von Seefeld (Oberbayern)
Anschrift:Maximilianstr. 4, 86150 Augsburg
Telefon:08213242817
Fax:08213242818
E-Mail:robert.vogl@augsburg.de
Anschrift:Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg
Telefon:082131022579
Fax:082131022522
E-Mail:julia.woerle@lra-a.bayern.de
(0)
Gleichstellungsbeauftragte Aichach-Friedberg
46.88 km von Seefeld (Oberbayern)
Anschrift:Münchener Str. 9, 86551 Aichach
Telefon:082512440825192445
E-Mail:gleichstellung@lra-aic-fdb.de
FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte in Seefeld (Oberbayern)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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