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Sozialämter in Sankt Englmar - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.36 km von Sankt Englmar
Anschrift:Rathausstr. 6, 94379 Sankt Englmar
Telefon:0996584030
Fax:09965840330
E-Mail:info@sankt-englmar.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-17 Uhr
(9)
Sozialamt des Landkreises Straubing-Bogen
22.3 km von Sankt Englmar
Anschrift:Leutnerstraße 15, 94315 Straubing
Telefon:09421973377
Fax:09421973230
E-Mail:poststelle@landkreis-straubing-bogen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:45-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Sankt Englmar

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
5.87 km von Sankt Englmar
Anschrift:Schulstr. 1, 94262 Kollnburg
Telefon:09942941213
Fax:09942941244
E-Mail:tanja.seiderer@kollnburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-17 Uhr
(1)
Sozialamt
6.73 km von Sankt Englmar
Anschrift:Schulstraße 1, 94353 Haibach-Elisabethszell
Telefon:099639430390
Fax:0996394303929
E-Mail:vanessa.liedtke@haibach-sr.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
(1)
Sozialamt
9.42 km von Sankt Englmar
Anschrift:Sollacher Str. 4, 94336 Hunderdorf
Telefon:09422857029
Fax:094228570529
E-Mail:margot.hartmannsgruber@hunderdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 & Mo-Mi 13.00-16.00 Uhr, Do 13.00-18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
9.58 km von Sankt Englmar
Anschrift:Dorfplatz 15, 94371 Rattenberg
Telefon:0996394100
Fax:09963941033
E-Mail:gemeinde@rattenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
9.73 km von Sankt Englmar
Anschrift:Mönchshofstraße 31, 94234 Viechtach
Telefon:099428080
Fax:09942808240
E-Mail:rathaus@viechtach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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