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Sozialämter in Erbendorf - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.01 km von Erbendorf
Anschrift:Bräugasse 4, 92681 Erbendorf
Telefon:09682921014
Fax:09682921092
E-Mail:edgar.forster@erbendorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt des Landkreises
22.64 km von Erbendorf
Anschrift:Mähringer Str. 9, 95643 Tirschenreuth
Telefon:09631880
Fax:096312391
E-Mail:poststelle@tirschenreuth.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Erbendorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
4.8 km von Erbendorf
Anschrift:Hauptstr. 1, 92703 Krummennaab
Telefon:0968292110
Fax:09682921199
E-Mail:poststelle@krummennaab.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
7.2 km von Erbendorf
Anschrift:Gemmingen-Str. 23, 95688 Friedenfels
Telefon:0968392310
Fax:09683923131
E-Mail:info@friedenfels.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 & Mo 13.00-17.00 Uhr Do 13.00-17.30 Uhr
(3)
Sozialamt
9.6 km von Erbendorf
Anschrift:Hauptstraße 34, 92670 Windischeschenbach
Telefon:09681401210
Fax:09681401100
E-Mail:stadt@windischeschenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
(2)
Sozialamt
10.27 km von Erbendorf
Anschrift:Hauptstr. 14, 92690 Pressath
Telefon:0964492090
Fax:09644920950
E-Mail:poststelle@pressath.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di, Do 13:30-16:30 Uhr
(2)
Sozialamt
11.06 km von Erbendorf
Anschrift:Stadtplatz 38, 95478 Kemnath
Telefon:096427070
Fax:0964270750
E-Mail:poststelle@kemnath.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12:30 Uhr, Fr 8-12 Uhr
sowie Di 13:30-16:30 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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