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Ausländerbehörden in Pullenreuth - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(21)
Ausländeramt des Landkreises
25.22 km von Pullenreuth
Anschrift:Johannisstraße 6, 95643 Tirschenreuth
Telefon:09631880
Fax:096312391
E-Mail:poststelle@tirschenreuth.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Pullenreuth

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(30)
Ausländeramt des Landkreises
12.27 km von Pullenreuth
Anschrift:Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel
Telefon:09232800
Fax:0923280555
E-Mail:info@landkreis-wunsiedel.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(26)
Ausländeramt des Landkreises
25.22 km von Pullenreuth
Anschrift:Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Telefon:09602793200
Fax:09602793255
E-Mail:auslaenderamt@neustadt.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 13:30-16:30 Uhr
(37)
Ausländerbehörde des Landkreis Bayreuth
30.49 km von Pullenreuth
Anschrift:Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
Telefon:09217280
Fax:0921728880
E-Mail:poststelle@lra-bt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-14 Uhr
Mi 7:30-12 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-13 Uhr
(27)
Ausländerbehörde
30.66 km von Pullenreuth
Anschrift:Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden i.d.OPf.
Telefon:0961813314
Fax:0961813319
E-Mail:auslaenderbehoerde@weiden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8-13 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14:30-17:30 Uhr
(23)
Ausländeramt des Landkreises Hof
43.62 km von Pullenreuth
Anschrift:Schaumbergstraße 14, 95032 Hof
Telefon:09281570
Fax:0928158340
E-Mail:poststelle@landkreis-hof.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do 7:30-16:00 Uhr, Di, Mi 7:30-14:00 Uhr, Fr 7:30-12:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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