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Sozialämter in Siegsdorf - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
2.23 km von Siegsdorf
Anschrift:Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf
Telefon:0866249870
Fax:08662498751
E-Mail:gemeinde@siegsdorf.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(4)
Sozialamt des Landkreises
7.96 km von Siegsdorf
Anschrift:Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein
Telefon:0861580
Fax:0861589449
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Terminvereinbarung erbeten


Weitere Behörden in der Nähe von Siegsdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
5.18 km von Siegsdorf
Anschrift:Rathausplatz 1, 83324 Ruhpolding
Telefon:0866354010
Fax:08663540177
E-Mail:info@ruhpolding-rathaus.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt (Chiemgau)
5.57 km von Siegsdorf
Anschrift:Hochfellnstr. 14, 83346 Bergen
Telefon:0866248850
Fax:08662488599
E-Mail:info@bergen-chiemgau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(2)
Sozialamt
6.77 km von Siegsdorf
Anschrift:Burgstraße 2, 83362 Surberg
Telefon:08619896820
Fax:08619896822
E-Mail:info@gemeinde-surberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Di-Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8-11:30 Uhr
(3)
Sozialamt
7.01 km von Siegsdorf
Anschrift:Stadtplatz 39, 83278 Traunstein
Telefon:086165283
Fax:086165314
E-Mail:info@stadt-traunstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 13:30-16 Uhr
(2)
Sozialamt
7.96 km von Siegsdorf
Anschrift:Rathausplatz 5, 83334 Inzell
Telefon:0866598690
Fax:08665986950
E-Mail:info@gemeinde-inzell.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8.00-12.30 Uhr; Do 8.00-12.30 & 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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