Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Trostberger Str. 9, 83342 Tacherting |
Telefon: | 0862180060 |
Fax: | 08621800625 |
E-Mail: | gemeinde@tacherting.de |
Anschrift: | Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein |
Telefon: | 0861580 |
Fax: | 0861589449 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 84549 Engelsberg |
Telefon: | 08634620710 |
Fax: | 08634620723 |
E-Mail: | anita.taenzel@engelsberg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 24, 83308 Trostberg |
Telefon: | 08621801135 |
Fax: | 08621801180 |
E-Mail: | info@trostberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 84518 Garching an der Alz |
Telefon: | 0863462115 |
Fax: | 08634621815 |
E-Mail: | manuela.goetz@garching-alz.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 83530 Schnaitsee |
Telefon: | 08074919118 |
Fax: | 08074919110 |
E-Mail: | info@schnaitsee.de |
Anschrift: | Hauptstraße 21, 83352 Altenmarkt an der Alz |
Telefon: | 0862198450 |
Fax: | 08621984522 |
E-Mail: | info@altenmarkt.de |
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Im Alztal liegt die oberbayerische Gemeinde Tacherting im Landkreis Traunstein. Eine schriftliche Ersterwähnung des Ortes wird für das Jahr 735 angenommen. Zu den Sehenswürdigkeiten der Ortschaft zählen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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