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Sozialämter in Tacherting - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
5.43 km von Tacherting
Anschrift:Trostberger Str. 9, 83342 Tacherting
Telefon:0862180060
Fax:08621800625
E-Mail:gemeinde@tacherting.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr (mittwochs geschlossen)
(4)
Sozialamt des Landkreises
26.25 km von Tacherting
Anschrift:Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein
Telefon:0861580
Fax:0861589449
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Terminvereinbarung erbeten


Weitere Behörden in der Nähe von Tacherting

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
4.7 km von Tacherting
Anschrift:Rathausplatz 1, 84549 Engelsberg
Telefon:08634620710
Fax:08634620723
E-Mail:anita.taenzel@engelsberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr Mi 9-13 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(4)
Sozialamt
7.84 km von Tacherting
Anschrift:Hauptstraße 24, 83308 Trostberg
Telefon:08621801135
Fax:08621801180
E-Mail:info@trostberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
8.04 km von Tacherting
Anschrift:Rathausplatz 1, 84518 Garching an der Alz
Telefon:0863462115
Fax:08634621815
E-Mail:manuela.goetz@garching-alz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
9.54 km von Tacherting
Anschrift:Marktplatz 4, 83530 Schnaitsee
Telefon:08074919118
Fax:08074919110
E-Mail:info@schnaitsee.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 17.30 Uhr
(2)
Sozialamt
9.9 km von Tacherting
Anschrift:Hauptstraße 21, 83352 Altenmarkt an der Alz
Telefon:0862198450
Fax:08621984522
E-Mail:info@altenmarkt.de
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr; Di. u. Do. 14.00 bis 16.00
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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