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Bürgerämter in Traunstein - Öffnungszeiten

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Landratsamt Traunstein - Bürgeramt
1.85 km von Traunstein
Anschrift:Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein
Telefon:0861580
Fax:0861589449
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Terminvereinbarung erbeten

(5)
Bürgerbüro
1.87 km von Traunstein
Anschrift:Stadtplatz 39, 83278 Traunstein
Telefon:086165244
Fax:086165313
E-Mail:info@stadt-traunstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 13:30-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Traunstein

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bürgerbüro
3.91 km von Traunstein
Anschrift:Dorfplatz 15, 83365 Nußdorf
Telefon:08669873711
Fax:08669873725
E-Mail:info@nussdorf-chiemgau.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(2)
Bürgerbüro
5.49 km von Traunstein
Anschrift:Burgstraße 2, 83362 Surberg
Telefon:0861989680
Fax:08619896822
E-Mail:info@gemeinde-surberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Di-Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8-11:30 Uhr
(1)
Bürgerbüro
6.94 km von Traunstein
Anschrift:Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf
Telefon:08662498718
Fax:08662498752
E-Mail:gemeinde@siegsdorf.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(2)
Bürgerbüro
7.75 km von Traunstein
Anschrift:Hauptstraße 20, 83339 Chieming
Telefon:0866498860
Fax:08664988635
E-Mail:gemeinde@chieming.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-16:30 Uhr und Do 13-17:30 Uhr
(3)
Bürgerbüro
8.6 km von Traunstein
Anschrift:Schloss-Str. 15, 83355 Grabenstätt
Telefon:08661988729
Fax:08661988790
E-Mail:rosemarie.schenk@grabenstaett.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr Di-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Bürgeramt Traunstein
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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