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Ausländerbehörden in Markt Wald - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(24)
Ausländerbehörde des Landkreises
13.29 km von Markt Wald
Anschrift:Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim
Telefon:082619950
Fax:08261995333
E-Mail:info@lra.unterallgaeu.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Markt Wald

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(46)
Amt für Ausländerwesen des Landkreises
22.68 km von Markt Wald
Anschrift:Von-Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech
Telefon:081911291396
Fax:081911291011
E-Mail:poststelle@lra-ll.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(24)
Ausländeramt
28.86 km von Markt Wald
Anschrift:Kaiser-Max-Straße 1, 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341437448
Fax:08341437654
E-Mail:info@kaufbeuren.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(29)
Ausländerbehörde des Landkreises Augsburg
33.33 km von Markt Wald
Anschrift:Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg
Telefon:082131020
Fax:082131022209
E-Mail:info@LRA-a.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
(35)
Ausländerbehörde
33.79 km von Markt Wald
Anschrift:An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg
Telefon:08213242498
Fax:08213242402
E-Mail:buergeramt@augsburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(16)
Ausländeramt
35.19 km von Markt Wald
Anschrift:Marktplatz 4, 87700 Memmingen
Telefon:08331850329
Fax:08331850762
E-Mail:auslaenderamt@memmingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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