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Sozialämter in Ottobeuren - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
3.34 km von Ottobeuren
Anschrift:Marktplatz 6, 87724 Ottobeuren
Telefon:0833292190
Fax:08332921991
E-Mail:rathaus@ottobeuren.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(12)
Sozialamt des Landkreises
17.66 km von Ottobeuren
Anschrift:Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim
Telefon:082619950
Fax:08261995333
E-Mail:info@lra.unterallgaeu.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Ottobeuren

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
5.15 km von Ottobeuren
Anschrift:Ottobeurer Str. 10, 87733 Markt Rettenbach
Telefon:08392979110
Fax:083929791199
E-Mail:info@markt-rettenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(1)
Sozialamt
6.28 km von Ottobeuren
Anschrift:Schulweg 3, 87671 Ronsberg
Telefon:08306975930
Fax:083069759333
E-Mail:rathaus@ronsberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
9.73 km von Ottobeuren
Anschrift:Hauptstr. 41, 87776 Sontheim
Telefon:0833680210
Fax:083369526
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 15-18 Uhr
Mi geschlossen
(3)
Sozialamt
10.03 km von Ottobeuren
Anschrift:Marktplatz 1, 87730 Bad Grönenbach
Telefon:083346050
Fax:0833460527
E-Mail:rathaus@bad-groenenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di, Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(4)
Sozialamt
10.58 km von Ottobeuren
Anschrift:Marktplatz 1, 87634 Obergünzburg
Telefon:08372920013
Fax:08372920017
E-Mail:info@oberguenzburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Mo 14.00 Uhr - 15.30 Uhr, Do 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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