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Lohnsteuerhilfe Eberfing

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schmuzerstr. 15b, 82405 Wessobrunn
Telefon:08809922148
E-Mail:andreas.niemeyer@vlh.de
Anschrift:Benedikt-Hoy-Str. 2, 86911 Dießen
Telefon:088075627
E-Mail:ingeborg.filgertshofer-durante@vlh.de
Anschrift:Tegelbergstr. 8, 86956 Schongau
Telefon:088616906392
E-Mail:karl-heinz.reichert@vlh.de
Anschrift:Nockhergasse 17 1/2, 83646 Bad Tölz
Telefon:080417939663
Fax:080417939664
E-Mail:florian.herzinger@vlh.de
Anschrift:Josephinenstr. 18a, 81479 München
Telefon:08974974911
E-Mail:nathalie.kirchberger-ziegler@vlh.de
Anschrift:Machtlfingerstr. 26/1, 81379 München
Telefon:08944237040
Fax:08944237042
E-Mail:mustafa.bozdogan@vlh.de
Anschrift:Saalburgstr. 2b, 81375 München
Telefon:08972480621
Fax:08972480623
E-Mail:udo.tiessler@vlh.de
Anschrift:Albert-Schweitzer-Ring 2d, 82256 Fürstenfeldbruck
Telefon:081413557700
E-Mail:mathias.wolff@vlh.de
Anschrift:Daiserstr. 18, 81371 München
Telefon:08920186983
E-Mail:efthalia.psilaki@vlh.de
Anschrift:Friedenheimer Str. 36, 80686 München
Telefon:08955079542
E-Mail:alexander.ziegler@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Eberfing? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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