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Ausländerbehörden in Prem - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(38)
Ausländeramt des Landkreises
30.64 km von Prem
Anschrift:Stainhartstraße 7, 82362 Weilheim in Oberbayern
Telefon:088616811438
Fax:088616812498
E-Mail:auslaenderamt@lra-wm.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Prem

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Schwabenstr. 11, 87616 Marktoberdorf
Telefon:083429110
Fax:08342911551
E-Mail:poststelle@lra-oal.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo, Mi, Fr 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-16 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
(24)
Ausländeramt
26.89 km von Prem
Anschrift:Kaiser-Max-Straße 1, 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341437448
Fax:08341437654
E-Mail:info@kaufbeuren.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(22)
Ausländeramt des Landkreises
29.07 km von Prem
Anschrift:Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon:088217511
Fax:08821751380
E-Mail:poststelle@lra-gap.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(40)
Ausländeramt
37.48 km von Prem
Anschrift:Rathausplatz 22, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon:0831115
Fax:083125251026
E-Mail:poststelle@kempten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14:30-17:30 Uhr und Mi 12-13 Uhr
Anschrift:Von-Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech
Telefon:081911291396
Fax:081911291011
E-Mail:poststelle@lra-ll.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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