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Finanzämter in Steingaden - Öffnungszeiten

Info zu Finanzamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Rentamtstraße 1, 86956 Schongau
Telefon:08811840
Fax:0881184500
E-Mail:poststelle.fa-wm@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr
(1)
Finanzamt Weilheim-Schongau
24.47 km von Steingaden
Anschrift:Hofstr. 23, 82362 Weilheim in Oberbayern
Telefon:08811840
Fax:0881184500
E-Mail:poststelle.fa-wm@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Steingaden

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(18)
Finanzamt Kaufbeuren - Außenstelle Füssen
20.51 km von Steingaden
Anschrift:Rupprechtstr. 1, 87629 Füssen
Telefon:083418020
Fax:08341802221
E-Mail:poststelle.fa-kf@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Do 8-12:30 Uhr Fr 8-12 Uhr sowie jeden 1. Do im Monat 8-18 Uhr
(6)
Finanzamt Kaufbeuren
25.81 km von Steingaden
Anschrift:Remboldstr. 21, 87600 Kaufbeuren
Telefon:083418020
Fax:08341802221
E-Mail:poststelle.fa-kf@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Mi 7:30-13 Uhr
Do 7:30-13 Uhr (jeden 1. Do im Monat 7:30-18 Uhr)
Fr 7:30-12 Uhr
(2)
Finanzamt Garmisch Partenkirchen
29.22 km von Steingaden
Anschrift:Dompfaffstr. 5, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon:088217000
Fax:08821700520
E-Mail:poststelle.fa-gap@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Do 7:00-12:30 Uhr,
Fr 7:00-12:00 Uhr
(2)
Finanzamt Landsberg a. Lech
36.4 km von Steingaden
Anschrift:Israel-Beker-Str. 20, 86899 Landsberg am Lech
Telefon:081913320
Fax:08191332108
E-Mail:poststelle.fa-ll@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do 16-18 Uhr
(5)
Finanzamt Kempten (Allgäu)
41.93 km von Steingaden
Anschrift:Am Stadtpark 3, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon:08312560
Fax:08312561260
E-Mail:poststelle.fa-ke@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Online-Terminvereinbarung empfohlen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Finanzamt

Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.

Zuständigkeiten der Steuerverwaltung

Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).

Gesetz über die Finanzverwaltung

Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.

ELSTER und GEMFA

Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.

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