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Anschrift: | Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim in Oberbayern |
Telefon: | 08816823100 |
Fax: | 08816823199 |
E-Mail: | info@weilheim.bayern.de |
Anschrift: | Stainhartstraße 7, 82362 Weilheim in Oberbayern |
Telefon: | 088616810 |
Fax: | 088616812298 |
E-Mail: | ordnungsamt@lra-wm.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Peter-Kaufinger-Str. 10, 82407 Wielenbach |
Telefon: | 0881934413 |
Fax: | 0881934419 |
E-Mail: | info@wielenbach.de |
Anschrift: | Kirchplatz 11, 82398 Polling |
Telefon: | 0881939012 |
Fax: | 0881939020 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@polling.de |
Anschrift: | Kirchstr. 7, 82396 Pähl |
Telefon: | 08808920410 |
Fax: | 08808920440 |
E-Mail: | gemeinde@paehl.bayern.de |
Anschrift: | Kirchenweg 12, 82399 Raisting |
Telefon: | 08807214390 |
Fax: | 088072143920 |
E-Mail: | ordnungsamt@raisting.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstraße 77, 82380 Peißenberg |
Telefon: | 08803690143 |
Fax: | 08803690500 |
E-Mail: | poststelle@peissenberg.de |
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Weilheim in Oberbayern wurde erstmals 1010 urkundlich genannt und liegt im bayerischen Oberland zwischen München und Garmisch-Partenkirchen an der Ammer. Das Stadtbild ist geprägt durch die Stadtmauer, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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