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Lohnsteuerhilfe Buckow

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Grimmingweg 14g, 12107 Berlin
Telefon:03088496866
Fax:03088496867
E-Mail:andrea.krajnovic@vlh.de
Anschrift:Heesestr. 7, 12169 Berlin
Telefon:03081820306
E-Mail:ilke.standop@vlh.de
Anschrift:Moltkestr. 42, 12203 Berlin
Telefon:03084107660
Fax:03084107670
E-Mail:andreas.kugler@vlh.de
Anschrift:Schönefelder Weg 1, 12529 Schönefeld
Telefon:03379447629
Fax:03379447629
E-Mail:sabine.henck@vlh.de
Anschrift:Rotdornstr. 8, 12161 Berlin
Telefon:03022193335
Fax:03022194082
E-Mail:kerstin.witt@vlh.de
Anschrift:Gritznerstr. 14, 12163 Berlin
Telefon:03082704388
Fax:03089746433
E-Mail:tilman.schneider@vlh.de
Anschrift:Hochkirchstr. 8/3, 10829 Berlin
Telefon:0307869683
E-Mail:marianne.tatje@vlh.de
Anschrift:Stubenrauchstr. 5, 12203 Berlin
Telefon:03065007474
Fax:03085970778
E-Mail:katja.paesler@vlh.de
Anschrift:Wissmannstr. 48, 12049 Berlin
Telefon:03076235543
E-Mail:christoph.heublein@vlh.de
Anschrift:Nostitzstr. 4, 10961 Berlin
Telefon:03053065237
E-Mail:claudia_sevim.ak@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Buckow? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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