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BESTATTUNGSHAUS NORDEND in Berlin (Bestatter)

Dietzgenstrasse 119, 13158 Berlin

(keine Bewertungen)
Telefon:03047035295
Fax:03047035294
E-Mail:info@bestattungshaus-nordend.de
Änderung meldenzur Webseite  
Breitengrad: 52.59339, Längengrad: 13.40263

Bestatter Niederschönhausen: Informationen zu BESTATTUNGSHAUS NORDEND

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FAQ und Ratgeber Bestatter
FAQ
 

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zu den FAQ
Bestatter

Den Dienstleistungsberuf, einen Verstorbenen auf den Friedhof zu bringen, bezeichnet man als Bestatter. Seit 2003 gilt der Bestatter als anerkannter Lehrberuf.

Aufgaben des Bestattungsunternehmens

Neben Beratungs- und Hilfemaßnahmen der Hinterbliebenen bei Behördenwegen u. a. sind zahlreiche Aufgabenbereiche des Bestatters zu benennen. Die Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die hygienische Totenversorgung sowie die kosmetische Behandlung und Einkleidung neben der Einbettung sind wichtige Funktionen des Bestatters. Darüber hinaus ist die Organisation der Bestattung mit einer Trauerfeier sowie der Beisetzung ein wesentlicher Aufgabenbereich.

Geschichte des Bestattungswesens

Bereits in der Antike ist ein Bestattungswesen nachweisbar. Später wurde von der Kirche (insb. in Mitteleuropa) die Bestattungskultur geprägt, die u. a. den liturgischen Ablauf von Begräbnisgottesdiensten regelte. Das heutige Berufsbild des Bestatters wurde vor allem im 19. Jahrhundert geprägt, als z. B. Tischler, Gärtner und Leichenbitter sich um einzelne Aufgaben des Bestattungswesens kümmerten.

Bestattungsarten

Man differenziert zwischen zwei Bestattungsarten. Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene normalerweise in einem Sarg beerdigt. Hingegen erfolgt die Feuerbestattung in einem Krematorium, sodass anschließend die Beisetzung in einer Urne erfolgen kann.

Bestattungsunternehmen in Deutschland

Erst seit 2003 gibt es den Lehrberuf Bestatter. Dennoch kann man als Bestatter ohne Ausbildung oder Prüfung arbeiten. Maßgeblich sind der Besitz des Gewerbescheins sowie die Berücksichtigung von Bestattungsgesetz, Grabnutzungsrecht und die geltenden kommunalen Friedhofsordnungen.