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Ausländerbehörden in Heiligensee - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(353)
Ausländerbehörde - Zuwanderung
12.49 km von Heiligensee
Anschrift:Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
Telefon:030902694310
Fax:030902694309
E-Mail:abh@labo.berlin.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Heiligensee

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(174)
Ausländerbehörde des Landkreises
13.95 km von Heiligensee
Anschrift:Mittelstr. 16, 16515 Oranienburg
Telefon:033016013025
Fax:033016013009
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(115)
Ausländerbehörde
27.39 km von Heiligensee
Anschrift:Helene-Lange-Straße 6/7, 14469 Potsdam
Telefon:03312891113
Fax:03312891764
E-Mail:Poststelle@Rathaus.Potsdam.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel)
Telefon:03327739400
E-Mail:oap@potsdam-mittelmark.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(71)
Landkreis Barnim Ausländerbehörde
43.15 km von Heiligensee
Anschrift:Heegermühler Straße 75, 16225 Eberswalde
Telefon:033342141406
Fax:033342141192
E-Mail:kreisverwaltung@kvbarnim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(104)
Ausländerbehörde Barnim
43.15 km von Heiligensee
Anschrift:Am Markt 1, 16225 Eberswalde
Telefon:033342141406
Fax:033342142406
E-Mail:auslaenderbehoerde@kvbarnim.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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