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Lohnsteuerhilfe Werneuchen

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:033438 14337, 15345 Altlandsberg
Telefon:03343814337
Fax:033438166831
E-Mail:sabrina.kleinschmidt@vlh.de
Anschrift:Am Mahlbusen 37, 16321 Bernau
Telefon:03338762837
Fax:033383750051
E-Mail:sabine.srokos@vlh.de
Anschrift:030 99497872, 15366 Hönow
Telefon:03099497872
E-Mail:juergen.gabelin@vlh.de
Anschrift:Theodor-Fontane-Str. 44, 16321 Bernau
Telefon:03338459437
Fax:03338459438
E-Mail:silke.holland@vlh.de
Anschrift:Fichtestr. 10, 16356 Ahrensfelde
Telefon:0309354417
E-Mail:christine.hoenow@vlh.de
Anschrift:Schumannstr. 26, 16359 Biesenthal
Telefon:03337451261
E-Mail:sigrid.sandfort@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 82, 16341 Panketal
Telefon:03094418522
E-Mail:franziska.wobith@vlh.de
Anschrift:Wandlitzstr. 35a, 16321 Bernau
Telefon:033387083220
Fax:033387083221
E-Mail:regina.lawrenz@vlh.de
Anschrift:Pfalzgrafenweg 5, 12623 Berlin
Telefon:03050173740
Fax:03050173741
E-Mail:christine.hakendahl@vlh.de
Anschrift:Bahnstraße, 14, 16356 Ahrensfelde
Telefon:03053019601
Fax:03053019602
E-Mail:sylvia.berger@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Werneuchen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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