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Pressestellen in Eichwalde - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Grünauer Str. 49, 15732 Eichwalde
Telefon:03067502121
Fax:03067502112
E-Mail:bm1@eichwalde.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Dahme-Spreewald
51.71 km von Eichwalde
Anschrift:Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon:03546201008
Fax:03546201009
E-Mail:presse@dahme-spreewald.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Eichwalde

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Pressestelle Schulzendorf
2 km von Eichwalde
Anschrift:Richard-Israel-Str. 1, 15732 Schulzendorf
Telefon:03376243112
Fax:03376243166
E-Mail:gemeinde@schulzendorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Zeuthen
2.53 km von Eichwalde
Anschrift:Schillerstr. 1, 15738 Zeuthen
Telefon:0337627530
Fax:033762753575
E-Mail:gemeinde@zeuthen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
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Pressestelle Wildau
6.02 km von Eichwalde
Anschrift:Karl-Marx-Str. 36, 15745 Wildau
Telefon:03375505463
Fax:03375505471
E-Mail:info@wildau.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Schönefeld
8.28 km von Eichwalde
Anschrift:Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld
Telefon:03053672016
Fax:03053672080
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Königs Wusterhausen
8.33 km von Eichwalde
Anschrift:Schlossstr. 3, 15711 Königs Wusterhausen
Telefon:03375273331
Fax:0337527339331
E-Mail:ursula.schlecht@stadt-kw.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 und 14-18 Uhr
Do 13-17 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Eichwalde
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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