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Bürgerämter in Golßen - Öffnungszeiten

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(16)
Amt Golßener Land (Bürgeramt)
0 km von Golßen
Anschrift:Markt 1, 15938 Golßen
Telefon:035452384309
Fax:03545238424
E-Mail:amt@unterspreewald.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon:03375200
Fax:03375201256
E-Mail:info@dahme-spreewald.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(67)
Einwohnermeldeamt
47.02 km von Golßen
Anschrift:Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld
Telefon:0305367200
Fax:03053672081
E-Mail:info@gemeinde-schoenefeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 13-15 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Golßen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Bürgerbüro
9.73 km von Golßen
Anschrift:Ernst-Thälmann-Platz 4, 15837 Baruth/Mark
Telefon:03370497210
Fax:03370497299
E-Mail:info@stadt-baruth-mark.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-16:30 Uhr
Do 7:30-18:30 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
(3)
Gemeindebüro
11.35 km von Golßen
Anschrift:Mittelstraße 3, 15938 Glienig
Telefon:0
Fax:0
E-Mail:info@gemeinde-steinreich.de
Öffnungs­zeiten:k. A.
(5)
Bürgeramt
15.24 km von Golßen
Anschrift:Am Markt 34, 15926 Luckau
Telefon:03544594142
Fax:035442948
E-Mail:stadt@luckau.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr, Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
(13)
Einwohnermeldeamt
15.35 km von Golßen
Anschrift:Hauptstr. 48/49, 15936 Dahme/Mark
Telefon:03545198119
Fax:03545198144
E-Mail:janet.schweitzer@dahme.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Do 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(2)
Bürgeramt
15.8 km von Golßen
Anschrift:Luckauer Str. 61, 15926 Heideblick
Telefon:035454881144
Fax:03545488188
E-Mail:karin.scholz@heideblick.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Bürgeramt Golßen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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