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Landschaftspflegeamt des Landkreises in Lübben (Spreewald) (Grünflächenamt)

Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald)

(keine Bewertungen)
Telefon:03375202333
Fax:03375202317
E-Mail:info@dahme-spreewald.de
Öffnungszeiten:Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Änderung meldenzur Webseite  

Es ist gängig, sein Anliegen an das Grünflächenamt schriftlich vorzutragen, insbesondere, wenn es um eine Baumfällgenehmigung geht. Daher stellt ortsdienst.de Ihnen hier die Adresse für einen Brief an das Amt für Grünanlagen in Lübben (Spreewald) sowie Faxnummer und Mailadresse zur Verfügung.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Grünflächenamt-FAQ

Weitere Fragen

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Grünflächenamt Lübben (Spreewald): Informationen zu Landschaftspflegeamt des Landkreises

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Landschaftspflegeamt des Landkreises in Lübben (Spreewald). Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Landschaftspflegeamt des Landkreises in Lübben (Spreewald) können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Grünflächenamt Lübben (Spreewald)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

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Grünflächenamt

Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.

Aufgaben des Grünflächenamtes

Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.

Landschaftsbauliche Maßnahmen

Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.

Instandhaltung der Straßenbegrünung

Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.

Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen

Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.