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Lohnsteuerhilfe Steinreich

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:035451 91103, 15936 Schwebendorf
Telefon:03545191103
E-Mail:barbara.linke@vlh.de
Anschrift:033744 61524, 14913 Hohenseefeld
Telefon:03374461524
E-Mail:simone.golm@vlh.de
Anschrift:Stadtwall 11, 15938 Golßen
Telefon:035452622
E-Mail:helga.schneider@vlh.de
Anschrift:Golßener Str. 7, 15938 Kasel-Golzig
Telefon:035453831
Fax:03545367724
E-Mail:kerstin.mache@vlh.de
Anschrift:03544 2528, 15926 Luckau
Telefon:035442528
Fax:03544508948
E-Mail:siegfried.mache@vlh.de
Anschrift:035439 326, 15926 Luckau
Telefon:035439326
E-Mail:birgit.sontowski@vlh.de
Anschrift:03371 615979, 14943 Luckenwalde
Telefon:03371615979
E-Mail:matthias.kloss@vlh.de
Anschrift:Wehrhainer Lindenstr. 2, 04936 Schlieben
Telefon:03536189845
E-Mail:jens-uwe.drasdo@vlh.de
Anschrift:Rosengasse 15, 06917 Jessen
Telefon:03538420174
Fax:03538421066
E-Mail:birgit.lange@vlh.de
Anschrift:033703 70601, 15838 Am Mellensee
Telefon:03370370601
E-Mail:marina.pohl@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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