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Gewerbeämter in Doberlug-Kirchhain - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Gewerbeamt
0.54 km von Doberlug-Kirchhain
Anschrift:Am Markt 8, 03253 Doberlug-Kirchhain
Telefon:03532239131
Fax:03532239239
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(10)
Gewerbefachaufsicht des Landkreises
23.66 km von Doberlug-Kirchhain
Anschrift:An der Lanfter 5, 04916 Herzberg (Elster)
Telefon:03535464450
Fax:03535464448
E-Mail:landrat@lkee.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Doberlug-Kirchhain

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Gewerbeamt
5.93 km von Doberlug-Kirchhain
Anschrift:Kindergartenstr. 2a, 03253 Schönborn
Telefon:03532698131
Fax:03532698139
E-Mail:amt@elsterland.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Gewerbeamt
9.07 km von Doberlug-Kirchhain
Anschrift:Schulstr. 3, 03249 Sonnewalde
Telefon:03532363117
Fax:03532363112
E-Mail:gewerbeamt@stadt-sonnewalde.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Do 9:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr
Fr 9:00-12:00 Uhr
(7)
Gewerbeamt
10.19 km von Doberlug-Kirchhain
Anschrift:Schloßstraße 7/8, 03238 Finsterwalde
Telefon:03531783604
Fax:035312766
E-Mail:sicherheit-ordnung2@finsterwalde.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(1)
Gewerbeamt
11.9 km von Doberlug-Kirchhain
Anschrift:Turmstraße 5, 03238 Massen-Niederlausitz
Telefon:0353178223
Fax:03531702227
E-Mail:info@amt-kleine-elster.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(5)
Gewerbeamt
17.44 km von Doberlug-Kirchhain
Anschrift:Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda
Telefon:035341155130
Fax:035341155420
E-Mail:zentrale@vg-liebenwerda.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 13-17 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13-15 Uhr
Fr 8:30-11:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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