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Sozialämter in Schönborn (Niederlausitz) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(28)
Sozialamt des Landkreises
21.82 km von Schönborn (Niederlausitz)
Anschrift:Grochwitzer Str. 20, 04916 Herzberg (Elster)
Telefon:03535463145
Fax:03535463126
E-Mail:landrat@lkee.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Schönborn (Niederlausitz)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(18)
Sozialamt
15.62 km von Schönborn (Niederlausitz)
Anschrift:Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg
Telefon:03535463146
Fax:03535463126
E-Mail:sozialamt@lkee.de
Öffnungs­zeiten:Montag: keine Sprechzeiten
Dienstag: 08:00 bis 12:00, 13:00 bis 17:00
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 08:00 bis 12:00, 13:00 bis 16:00
Freitag: keine Sprechzeiten
(5)
Amt für Soziales Beilrode
30.06 km von Schönborn (Niederlausitz)
Anschrift:Bahnhofstr. 21, 04886 Beilrode
Telefon:034217322263
Fax:03421732225
E-Mail:gemeinde@beilrode.com
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr sowie Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
(2)
Ordnungsamt, Abt. Soziales
30.43 km von Schönborn (Niederlausitz)
Anschrift:Altmarkt 1, 01990 Ortrand
Telefon:0357556050
Fax:035755605230
E-Mail:post@amt-ortrand.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr und 13-17:30 Uhr Do 9-11:30 Uhr und 13-15:30 Uhr
(8)
Sozialamt
35.39 km von Schönborn (Niederlausitz)
Anschrift:Seestraße 7, 01983 Großräschen
Telefon:03575327632
Fax:03575327113
E-Mail:info@grossraeschen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(33)
Sozialamt des Landkreises
36.06 km von Schönborn (Niederlausitz)
Anschrift:Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg
Telefon:035738704101
Fax:035738704110
E-Mail:sozialamt@osl-online.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
sowie nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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