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Gewerbeämter in Brandenburg - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel
Telefon:03381583280
Fax:03381583299
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Chausseestraße 33 b, 14778 Beetzsee
Telefon:03381799913
Fax:03381799940
E-Mail:info@amt-beetzsee.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 und 13-18 Uhr
Do 9-12 und 13- 17 Uhr
Anschrift:August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz
Telefon:03383966916
Fax:03383966931
E-Mail:gewerbeamt@amt-wusterwitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 & 13.00-18.00 Uhr, Do 7.30-12.00 & 13.00-15.00 Uhr
Anschrift:Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin
Telefon:03382730725
Fax:03382730762
E-Mail:buergerservice@lehnin.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 15-18 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
sowie nach telefonischer Terminvereinbarung
Anschrift:G.-Hauptmann-Str. 21, 14727 Premnitz
Telefon:03386259254
Fax:03386259111
E-Mail:j.doebel@premnitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Rathausstraße 7, 14669 Ketzin
Telefon:033233720114
Fax:033233720199
E-Mail:sebastian.neumann@ketzin.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 und 14-16 Uhr sowie Do 8-12 und 14-18 Uhr und nach Vereinbarung
Anschrift:Friedensstraße 86, 14715 Milower Land
Telefon:03386270915
Fax:03386270930
E-Mail:gemeinde@milowerland.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Anschrift:Fouqué Platz 3, 14715 Nennhausen
Telefon:03387864931
Fax:03387864928
E-Mail:info@amt-nennhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr, 13-15:30 Uhr und 16-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Mühlentor 15 a, 14793 Ziesar
Telefon:033830654107
Fax:033830282
E-Mail:amt@ziesar.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Anschrift:Kirchstraße 6/7, 14542 Werder (Havel)
Telefon:03327783344
Fax:03327783159
E-Mail:gewerbe@werder-havel.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 7-12 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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