Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Berliner Allee 6, 15345 Altlandsberg |
Telefon: | 03343815651 |
Fax: | 03343815688 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Puschkinplatz 12, 15306 Seelow |
Telefon: | 033468507201 |
Fax: | 03346420 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindenallee 3, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf |
Telefon: | 033439835464 |
Fax: | 033439835100 |
E-Mail: | poststelle@fredersdorf-vogelsdorf.de |
Anschrift: | Am Rathaus 1, 15366 Neuenhagen bei Berlin |
Telefon: | 03342245330 |
Fax: | 03342245444 |
E-Mail: | gemeinde@neuenhagen-bei-berlin.de |
Anschrift: | Am Markt 8, 15345 Petershagen-Eggersdorf |
Telefon: | 033414149308 |
Fax: | 03341414999 |
E-Mail: | imke.jaeckel@petershagen-eggersdorf.de |
Anschrift: | Am Markt 5, 16356 Werneuchen |
Telefon: | 03339881639 |
Fax: | 033398816539 |
Anschrift: | Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten |
Telefon: | 0 |
Fax: | 03342393150 |
E-Mail: | info@gemeinde-hoppegarten.de |
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Altlandsberg im Landkreis Märkisch-Oderland liegt östlich von Berlin und wurde schon 1230 erstmals urkundlich erwähnt. Der alte Stadtkern ist sehr sehenswert, auch die weitgehend erhaltene...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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